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8,33 kHz wird 2018 Pflicht

Seit mehr als zehn Jahren wird die Einführung des 8,33-kHz-Frequenzabstandes für Funkfrequenzen diskutiert. Die Europäische Kommission hat jetzt die verbindlichen Einführungstermine per Verordnung bekannt gegeben: Zum 1. Januar 2018 muss der VFR-Verkehr in der Lage sein, die Frequenzen mit 8,33 kHz Abstand zu nutzen.
Die Luftsportverbände in Deutschland und Europa hatten sich in den vergangenen Jahren bei der Europäischen Kommission dafür eingesetzt die Frequenzzuteilung so zu gestalten, dass die Luftsportler weiter mit 25-kHz-Funkgeräten Zugang zu dem von Luftsport genutzten Luftraum haben gleichzeitig aber empfohlen, bei Neuanschaffung oder Ersatz von Funkgeräten Geräte mit der neuen Technik zu kaufen. Diese Forderung nach der Sonderregelung für die Flugzeuge der Luftsportler wurde nicht umgesetzt aber weitreichende Fristverlängerungen eingeräumt – ursprünglich sollten bereits 2012 die neuen Funkgeräte Pflicht werden. (Quelle: BWLV)